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Manuelle vs. Maschinelle Aufbereitung

Bei den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ der KRINKO handelt es sich um Empfehlungen. Das schließt eine Empfehlung für die maschinelle Instrumentenaufbereitung mit ein. Prinzipiell lässt das eine manuelle Aufbereitung in den Praxen niedergelassener Ärzte zu. Dennoch besteht die Pflicht zum Nachweis, dass die Risiken zu jedem Zeitpunkt vollbeherrschbar sind. Vor Gericht trägt dafür der Praxisinhaber (m/w/x) die Verantwortung. Auf Herstellerseite ist entscheidend, dass der Reinigungs- und Desinfektionsprozess eines RDGs valide, also verlässlich reproduzierbar ist. Der Praxisinhaber muss das bei regelmäßigen Praxisvalidierungen überprüfen lassen.