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Medizinprodukte-Sicherheitsverordnung

Diese Verordnung definiert, wer bei Vorkommnissen um ein Medizinprodukt eine offizielle Meldung übermitteln bzw. den Vorgang aktiv überwachen muss. Damit nimmt sie Hersteller, Händler und Anwender wie zum Beispiel Ärzte und Praxismitarbeiter, aber auch Prüfinstitute, Behörden und Institutionen in die Pflicht.