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Sachkenntnis

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung verlangt, dass auch die Praxismitarbeiter (m/w/x) über die Sachkenntnis für die Instandhaltung von Medizinprodukten verfügen. Ziel ist, Medizinprodukte qualitätsgerecht und sicher aufbereiten und Fehlleistungen in der Sterilgutversorgung vermeiden zu können.