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Unterweisung

Das Arbeitsschutzgesetz verlangt von der Unternehmensführung und damit auch dem Praxisbetreiber (m/w/x), die Mitarbeiter über potenzielle Gefährdung am Arbeitsplatz zu unterweisen. Mit dieser Pflicht entsteht die Chance, gemeinsam über risikobehaftete Arbeitsabläufe nachzudenken und diese zu verbessern. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet ein umfassendes Lernportal.